Heilenergie bedarf keiner Prüfung



H e i l e n e r g i e 


bedarf  keiner  Prüfung !



Nach § 1 Absatz 1 Heilpraktikergesetz

bedarf der Erlaubnis, wer die Heilkunde ohne Bestallung als Arzt ausüben will.


Nach diesem Gesetz

gilt als Ausübung der Heilkunde jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit

zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden von Menschen,

auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.


Das geistige Heilen

(hierbei sollen mithilfe der Hände des Geistheilers positive Energien auf das Zielorgan übertragen werden)

ist von den Behörden als Ausübung der Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz eingestuft worden.


Die dagegen eingelegte Verfassungsbeschwerde war erfolgreich.


Die Heilertätigkeit

beschränkt sich nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts

auf die Aktivierung der Selbstheilungskräfte von Patienten durch Handauflegen.

Ärztliche Fachkenntnisse seien nicht erforderlich.

Da die damit verbundenen Gesundheitsgefahren nur im Versäumen ärztlicher Hilfe liegen könnten,

müsse sichergestellt werden, dass ein solches Unterlassen nicht veranlasst oder gestärkt werde.


Der Kranke sei zu Beginn des Besuches darauf hingewiesen,

dass eine ärztliche Behandlung durch das Geistheilen nicht ersetzt wird.


Das kann durch einen gut sichtbaren Hinweis in den Räumen

oder durch zu unterschreibende Merkblätter geschehen.
Es ist nach Auffassung des Gerichts Sache der Behörden,

auf die Einhaltung derartiger Aufklärungsverpflichtungen hinzuwirken

und sie durch Kontrollen der Gewerbeaufsicht durchzusetzen.


Die Forderung jedoch,

Geistheiler eine Heilpraktikerprüfung abzulegen zu lassen,

ist unangemessen.

Eine solche Prüfung stehe mit der Tätigkeit,

die ausgeübt werden soll,

in keinem erkennbaren Zusammenhang.

(Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 2. März 2004, Az.: 1 BvR 784/03) Be




Ich betone und benenne zudem ausdrücklich:


Heilenergie

kann keinesfalls wichtige Medikamente oder Operationen ersetzen, sondern

ist als zusätzliche Hilfe

zur allgemeinen Schulmedizin zu verstehen.

So können auch unwiederbringliche, körperliche Schäden,

wie abgetrennte u./o. abgestorbene Gliedmaßen, Querschnittslähmungen

oder schwere, unheilbare Krankheiten nicht geheilt werden.

Für solche "Wunder" benötigt es einen eindeutig "übermenschlichen" starken Energiefluss,

wie es etwa bei Jesus der Fall war.


Ich bin

weder Ärztin noch Heilpraktikerin, sondern

Magnetopathin

(Heilerin/Geistheilerin).

Geistige Heilung ist keine Tätigkeit im ärztlichen Sinne,

sondern spiritueller, geistiger Natur.

Von mir werden keine Heilversprechen gegeben, noch Diagnosen gestellt.

Zu keinem Zeitpunkt wird gesagt,

dass ärztlich verordnete Medikamente oder Therapien abgesetzt werden sollen,

noch dass der Besuch bei mir

den Besuch bei einem Arzt oder Heilpraktiker ersetzt.


Rechtlicher Hinweis

Meine Arbeit versteht sich als Aktivierung u./o. Unterstützung der körpereigenen Selbstheilungskräfte.

Sie ersetzt nicht die Diagnose oder Behandlung durch einen Arzt oder Heilpraktiker.

Falls Sie unter akuten gesundheitlichen oder psychischen Erkrankungen leiden,

empfehle ich Ihnen einen Arzt, Heilpraktiker oder Psychotherapeuten Ihrer Wahl aufzusuchen.





H e i l e n e r g i e 

bedarf keiner Prüfung !


Nach § 1 Absatz 1 Heilpraktikergesetz

bedarf der Erlaubnis, wer die Heilkunde ohne Bestallung als Arzt ausüben will.


Nach diesem Gesetz

gilt als Ausübung der Heilkunde

jede berufs- oder gewerbsmäßig

vorgenommene Tätigkeit

zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden

von Menschen,

auch wenn sie im Dienste

von anderen ausgeübt wird.


Das geistige Heilen

(hierbei sollen mithilfe der Hände des Geistheilers

positive Energien auf das Zielorgan

oder Zielbereich übertragen werden)

ist von den Behörden als Ausübung der Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz eingestuft worden.


Die dagegen eingelegte Verfassungsbeschwerde

war erfolgreich.


Die Heilertätigkeit

beschränkt sich nach Auffassung

des Bundesverfassungsgerichts

auf die Aktivierung der Selbstheilungskräfte

von Patienten durch Handauflegen.

Ärztliche Fachkenntnisse seien nicht erforderlich.

Da die damit verbundenen Gesundheitsgefahren nur im Versäumen ärztlicher Hilfe liegen könnten,

müsse sichergestellt werden, dass ein solches Unterlassen nicht veranlasst oder gestärkt werde.


Der Kranke

sei zu Beginn des Besuches darauf hingewiesen,

dass eine ärztliche Behandlung durch das Geistheilen nicht ersetzt wird.


Das kann durch einen gut sichtbaren Hinweis

in den Räumen oder durch

zu unterschreibende Merkblätter geschehen.
Es ist nach Auffassung des Gerichts

Sache der Behörden,

auf die Einhaltung derartiger Aufklärungsverpflichtungen hinzuwirken

und sie durch Kontrollen der Gewerbeaufsicht durchzusetzen.


Die Forderung jedoch,

Geistheiler eine Heilpraktikerprüfung

abzulegen zu lassen,

ist unangemessen.

Eine solche Prüfung stehe mit der Tätigkeit,

die ausgeübt werden soll,

in keinem erkennbaren Zusammenhang.

(Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 2. März 2004, Az.: 1 BvR 784/03) Be


Ich betone und benenne zudem ausdrücklich:

Heilenergie

kann keinesfalls wichtige Medikamente oder Operationen ersetzen, sondern

ist als zusätzliche Hilfe

zur allgemeinen Schulmedizin zu verstehen.

So können auch unwiederbringliche,

körperliche Schäden,

wie abgetrennte u./o. abgestorbene Gliedmaßen, Querschnittslähmungen

oder schwere, unheilbare Krankheiten

nicht geheilt werden.

Für solche "Wunder" benötigt es einen eindeutig "übermenschlichen" starken Energiefluss,

wie es etwa bei Jesus der Fall war.


Ich bin

weder Ärztin noch Heilpraktikerin, sondern

Magnetopathin

(Heilerin/Geistheilerin).

Geistige Heilung ist keine Tätigkeit im ärztlichen Sinne,

sondern spiritueller, geistiger Natur.

Von mir werden keine Heilversprechen gegeben, noch Diagnosen gestellt.

Zu keinem Zeitpunkt wird gesagt,

dass ärztlich verordnete Medikamente oder Therapien abgesetzt werden sollen,

noch dass der Besuch bei mir

den Besuch bei einem Arzt oder Heilpraktiker ersetzt.


Rechtlicher Hinweis

Meine Arbeit versteht sich als Aktivierung u./o. Unterstützung der körpereigenen Selbstheilungskräfte.

Sie ersetzt nicht die Diagnose oder Behandlung durch einen Arzt oder Heilpraktiker.

Falls Sie unter akuten gesundheitlichen

oder psychischen Erkrankungen leiden,

empfehle ich Ihnen

einen Arzt, Heilpraktiker

oder Psychotherapeuten Ihrer Wahl

aufzusuchen.



Share by: