H e i l e n e r g i e
bedarf keiner Prüfung !
Nach § 1 Absatz 1 Heilpraktikergesetz
bedarf der Erlaubnis, wer die Heilkunde ohne Bestallung als Arzt ausüben will.
Nach diesem Gesetz
gilt als Ausübung der Heilkunde jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit
zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden von Menschen,
auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.
Das geistige Heilen
(hierbei sollen mithilfe der Hände des Geistheilers positive Energien auf das Zielorgan übertragen werden)
ist von den Behörden als Ausübung der Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz eingestuft worden.
Die dagegen eingelegte Verfassungsbeschwerde war erfolgreich.
Die Heilertätigkeit
beschränkt sich nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts
auf die Aktivierung der Selbstheilungskräfte von Patienten durch Handauflegen.
Ärztliche Fachkenntnisse seien nicht erforderlich.
Da die damit verbundenen Gesundheitsgefahren nur im Versäumen ärztlicher Hilfe liegen könnten,
müsse sichergestellt werden, dass ein solches Unterlassen nicht veranlasst oder gestärkt werde.
Der Kranke sei zu Beginn des Besuches darauf hingewiesen,
dass eine ärztliche Behandlung durch das Geistheilen nicht ersetzt wird.
Das kann durch einen gut sichtbaren Hinweis in den Räumen
oder durch zu unterschreibende Merkblätter geschehen.
Es ist nach Auffassung des Gerichts Sache der Behörden,
auf die Einhaltung derartiger Aufklärungsverpflichtungen hinzuwirken
und sie durch Kontrollen der Gewerbeaufsicht durchzusetzen.
Die Forderung jedoch,
Geistheiler eine Heilpraktikerprüfung abzulegen zu lassen,
ist unangemessen.
Eine solche Prüfung stehe mit der Tätigkeit,
die ausgeübt werden soll,
in keinem erkennbaren Zusammenhang.
(Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 2. März 2004, Az.: 1 BvR 784/03) Be
Ich betone und benenne zudem ausdrücklich:
Heilenergie
kann keinesfalls wichtige Medikamente oder Operationen ersetzen, sondern
ist als zusätzliche Hilfe
zur allgemeinen Schulmedizin zu verstehen.
So können auch unwiederbringliche, körperliche Schäden,
wie abgetrennte u./o. abgestorbene Gliedmaßen, Querschnittslähmungen
oder schwere, unheilbare Krankheiten nicht geheilt werden.
Für solche "Wunder" benötigt es einen eindeutig "übermenschlichen" starken Energiefluss,
wie es etwa bei Jesus der Fall war.
Ich bin
weder Ärztin noch Heilpraktikerin, sondern
Magnetopathin
(Heilerin/Geistheilerin).
Geistige Heilung ist keine Tätigkeit im ärztlichen Sinne,
sondern spiritueller, geistiger Natur.
Von mir werden keine Heilversprechen gegeben, noch Diagnosen gestellt.
Zu keinem Zeitpunkt wird gesagt,
dass ärztlich verordnete Medikamente oder Therapien abgesetzt werden sollen,
noch dass der Besuch bei mir
den Besuch bei einem Arzt oder Heilpraktiker ersetzt.
Meine Arbeit versteht sich als Aktivierung u./o. Unterstützung der körpereigenen Selbstheilungskräfte.
Sie ersetzt nicht die Diagnose oder Behandlung durch einen Arzt oder Heilpraktiker.
Falls Sie unter akuten gesundheitlichen oder psychischen Erkrankungen leiden,
empfehle ich Ihnen einen Arzt, Heilpraktiker oder Psychotherapeuten Ihrer Wahl aufzusuchen.
H e i l e n e r g i e
bedarf keiner Prüfung !
Nach § 1 Absatz 1 Heilpraktikergesetz
bedarf der Erlaubnis, wer die Heilkunde ohne Bestallung als Arzt ausüben will.
Nach diesem Gesetz
gilt als Ausübung der Heilkunde
jede berufs- oder gewerbsmäßig
vorgenommene Tätigkeit
zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden
von Menschen,
auch wenn sie im Dienste
von anderen ausgeübt wird.
Das geistige Heilen
(hierbei sollen mithilfe der Hände des Geistheilers
positive Energien auf das Zielorgan
oder Zielbereich übertragen werden)
ist von den Behörden als Ausübung der Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz eingestuft worden.
Die dagegen eingelegte Verfassungsbeschwerde
war erfolgreich.
Die Heilertätigkeit
beschränkt sich nach Auffassung
des Bundesverfassungsgerichts
auf die Aktivierung der Selbstheilungskräfte
von Patienten durch Handauflegen.
Ärztliche Fachkenntnisse seien nicht erforderlich.
Da die damit verbundenen Gesundheitsgefahren nur im Versäumen ärztlicher Hilfe liegen könnten,
müsse sichergestellt werden, dass ein solches Unterlassen nicht veranlasst oder gestärkt werde.
Der Kranke
sei zu Beginn des Besuches darauf hingewiesen,
dass eine ärztliche Behandlung durch das Geistheilen nicht ersetzt wird.
Das kann durch einen gut sichtbaren Hinweis
in den Räumen oder durch
zu unterschreibende Merkblätter geschehen.
Es ist nach Auffassung des Gerichts
Sache der Behörden,
auf die Einhaltung derartiger Aufklärungsverpflichtungen hinzuwirken
und sie durch Kontrollen der Gewerbeaufsicht durchzusetzen.
Die Forderung jedoch,
Geistheiler eine Heilpraktikerprüfung
abzulegen zu lassen,
ist unangemessen.
Eine solche Prüfung stehe mit der Tätigkeit,
die ausgeübt werden soll,
in keinem erkennbaren Zusammenhang.
(Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 2. März 2004, Az.: 1 BvR 784/03) Be
Ich betone und benenne zudem ausdrücklich:
Heilenergie
kann keinesfalls wichtige Medikamente oder Operationen ersetzen, sondern
ist als zusätzliche Hilfe
zur allgemeinen Schulmedizin zu verstehen.
So können auch unwiederbringliche,
körperliche Schäden,
wie abgetrennte u./o. abgestorbene Gliedmaßen, Querschnittslähmungen
oder schwere, unheilbare Krankheiten
nicht geheilt werden.
Für solche "Wunder" benötigt es einen eindeutig "übermenschlichen" starken Energiefluss,
wie es etwa bei Jesus der Fall war.
Ich bin
weder Ärztin noch Heilpraktikerin, sondern
Magnetopathin
(Heilerin/Geistheilerin).
Geistige Heilung ist keine Tätigkeit im ärztlichen Sinne,
sondern spiritueller, geistiger Natur.
Von mir werden keine Heilversprechen gegeben, noch Diagnosen gestellt.
Zu keinem Zeitpunkt wird gesagt,
dass ärztlich verordnete Medikamente oder Therapien abgesetzt werden sollen,
noch dass der Besuch bei mir
den Besuch bei einem Arzt oder Heilpraktiker ersetzt.
Meine Arbeit versteht sich als Aktivierung u./o. Unterstützung der körpereigenen Selbstheilungskräfte.
Sie ersetzt nicht die Diagnose oder Behandlung durch einen Arzt oder Heilpraktiker.
Falls Sie unter akuten gesundheitlichen
oder psychischen Erkrankungen leiden,
empfehle ich Ihnen
einen Arzt, Heilpraktiker
oder Psychotherapeuten Ihrer Wahl
aufzusuchen.
+49 15 777 89 66 19
7 7 7 9 0 Gutach/Schwarzwaldbahn